Änderung Maskenpflicht


😷 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

     

Vor wenigen Stunden wurde die neue Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) veröffentlicht.  

(https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210219_coronabetrvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf )

   

Die dort beschriebene Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler hat die NRW-Schulministerin in einem WDR-Interview* heute nochmals verschärft.

   

Ab Montag, den 22.02.2021 gilt demnach folgende Regelung:

   

  • Alle Personen am Schulgelände oder im Schulgebäude sind  verpflichtet, in erster Linie eine medizinische Maske zu tragen.
    (Nur wenn Eltern/ Erziehungsberechtigte für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8 keine passgenaue also gut sitzende medizinische Maske finden, dürfe die Schülerinnen und Schüler eine Alltagsmaske tragen.)
  • Die Maskenpflicht gilt neben dem Schulhof, in den Gängen und im Klassenraum nun auch dauerhaft am Sitzplatz.
    (Lehrer und Lehrerinnen achten unter Beachtung der Abstandsregeln auf Maskenpausen bei Schülerinnen und Schülern.)
  • Ausnahme: Während der Frühstückpause und dem Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
  • Ausnahme: medizinische Gründe, welche durch entsprechendes ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind.

     

Denken Sie bitte unbedingt daran, ihrem Kind auch mehrere Ersatzmasken für den Tag  mitzugeben – gerade wenn es auch in der Betreuung ist.

  

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

   

gez. S. Virnich-El-Sheik

(Schulleitung in Vertretung)

  
  

* vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schulstart-pk-gebauer-100.html