Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen (§ 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulleitung Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.
Den Antrag und weiterführende Informationen finden Sie hier:
Leiten Sie den Antrag bitte über die Klassenleitung an die Schulleitung.